Wie lange sind Ihre Kinder in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Unabhängig von ihrem Wohnort sind volljährige, unverheiratete Kinder  in der Haftpflichtversicherung der Eltern automatisch weiterversichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung, wie Lehre oder Studium, befinden. Dabei sind kurzfristige Unterbrechungen der Ausbildung durch Wehr- oder Ersatzdienst sowie durch Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz möglich. Die Mitversicherung endet, sobald das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr bietet die private Haftpflichtversicherung meist weltweiten Schutz. Wessen Ausbildung im Ausland länger dauert, sollte vor seinem Auslandsaufenthalt mit seiner Versicherung absprechen, wie sich der Versicherungsschutz trotzdem aufrechterhalten lässt. Hier sind meist Sondervereinbarungen möglich.
 

 

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)